Sprach- und Leseförderung
Sprache ist das wichtigste Medium zur Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Umwelt, und Sprachkompetenz ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bildungsbiographie. Die sprachlichen Fähigkeiten des Kindes zur Entfaltung zu bringen ist daher für die elementare Bildung ein zentraler Auftrag.
Sprachförderung als integrierter Bestandteil der Bildungsarbeit wird als langfristiger, systematisch aufbauender Prozess über die gesamte Kindergartenzeit hinweg betrachtet. Positive soziale Beziehungen und emotionale Geborgenheit bilden die Basis für einen gelungenen Spracherwerb.
Sprachförderung orientiert sich an der kindlichen Lebenswelt und am individuellen Entwicklungsstand des Kindes und bezieht kulturelle und soziokulturelle Aspekte mit ein. Sie berücksichtigt das Lernen im Spiel ohne Zeit- und Leistungsdruck, die vielfältigen Lernchancen in kommunikativen Situationen des Alltags sowie die Entwicklung einer kognitiv orientierten Bildungssprache.
Folgende Maßnahmen ermöglichen es dem Kind unter anderem, sprachliche Qualifikationen auf- und auszubauen und allmählich von der Alltags- zur Bildungssprache zu gelangen:
- Spiele und Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes
- gezielte Anregungen zum kreativen Spracheinsatz (Reime, Nonsensverse, Theaterspielen etc.)
- differenzierte Aufgabenstellungen (einen Sachverhalt beschreiben, eine Geschichte erzählen, die eigene Meinung in der Gruppe vertreten etc.)
- sprachanregendes Umfeld (Kinderliteratur, elektronische Medien etc.)
Die kontinuierliche Beobachtung der Sprachentwicklung des Kindes wird von den Pädagog/innen ab Eintritt in den Kindergarten durchgeführt. Darüber hinaus wird in oberösterreichischen Kindergärten mit einem standarisierten Verfahren eine flächendeckende Sprachstandsfeststellung zur Ermittlung eines Sprachförderbedarfs durch die Kindergartenpädagog/innen durchgeführt. Ebenso werden alle Kinder zwei Jahre vor dem Schuleintritt von einem logopädischen Screening erfasst, um Sprachentwicklungsstörungen möglichst früh erkennen und ihnen entgegenwirken zu können.
Eine neue Art. 15 a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 und die damit verbundene wesentliche Erhöhung der finanziellen Mittel ermöglicht eine Erweiterung der Zielgruppe. Nun kann mit der Sprachstandsfeststellung und der zusätzlichen Sprachförderung ein Jahr früher, nämlich bei den 4-jährigen Kindergartenkindern, begonnen werden.
Für Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf stehen jährlich knapp 5 Mio. Euro (inkl. Kofinanzierung) für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung. Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden gemäß einem wirkungsorientierten Ansatz in Kindergärten mit einem definierten Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf („Hotspot-Kindergarten“) insbesondere für den Einsatz von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in der Kindergruppe sowie zur (Weiter-)Qualifizierung des pädagogischen Personals verwendet.
Diese Maßnahmen ermöglichen ein differenziertes Eingehen auf die unterschiedlichen sprachlichen Qualifikationen der Kinder, sichern deren Lernerfolg durch zusätzliche Lernphasen und tragen zur Professionalisierung der Pädagog/innen bei.
Neben der Sprachförderung in der täglichen Bildungsarbeit gibt es für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zahlreiche weitere Initiativen zur Sprach- und Leseförderung durch Rechtsträger und/oder Kindergartenteams, wie etwa regionale Kooperationen mit Volksschulen oder Neuen Mittelschulen sowie öffentlichen Bibliotheken. Zivildienstleistende werden gezielt mit dem Schwerpunkt Vorlesen eingesetzt, und muttersprachliche bzw. zusätzliche Mitarbeiter/innen fördern Kinder mit Migrationshintergrund in ihrer Erstsprache.
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Philou und Du
Speziell für den Elementar- und Primarbereich entwickelte die Education Group „Philou und Du“, das 2016 mit dem internationalen Comenius-Siegel in der Kategorie „exemplarische Bildungsmedien“ ausgezeichnet wurde. Detailansicht