Bildungskonto
Das oö. Bildungskonto bietet Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten.
Seit dem Jahr 1990 gibt es für Arbeitnehmer/innen und Kleinunternehmer/innen, die eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren, im Rahmen des oö. Bildungskontos eine Förderung der Kurskosten. Grundsätzlich werden 40 % der Kosten – bis zur maximalen Gesamtförderhöhe – erstattet. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Inanspruchnahme des erhöhten Fördersatzes von 60 % der Kurskosten möglich; für Sprachkurse gelten andere Förderbedingungen.
Eine Förderung durch das oö. Bildungskonto kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
- Absolvierung von 75 Prozent der Bildungsmaßnahme
Mit dem oö. Bildungskonto wurde ein wichtiger Anreiz für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen geschaffen und dadurch ein Beitrag zur Förderung qualifizierter Arbeitskräfte geleistet.
2016 wurden 15.650 Anträge für das Bildungskonto positiv erledigt und damit fast 19.300 Kurse unterstützt. Insgesamt wurden mehr als 8,3 Mio. Euro ausgeschüttet. Etwas mehr als die Hälfte der Kursteilnehmer/innen waren Frauen (55 %). Am häufigsten wird dieses Förderangebot von 21- bis 25-Jährigen genutzt, gefolgt von den 26- bis 30-Jährigen: