Integrative Berufsausbildung
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) bietet seit 2006 durch den § 8b Abs. 1 und 2 eine Möglichkeit, Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen besser in das Berufsleben einzugliedern.
Die integrative Berufsausbildung soll den unterschiedlichen Bedürfnissen von schwächeren bzw. benachteiligten Personen nach optimaler Ausbildung Rechnung tragen, und sie durch Erlangen einer Teilqualifizierung oder Verlängerung der Lehrzeit unterstützen.
Diese Ausbildung wird von der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Sie legt gemeinsam mit den Jugendlichen, dem Ausbildungsbetrieb, den Eltern und Berufsschullehrer/innen die Dauer der Ausbildung sowie die Ausbildungsziele und -inhalte fest.
Die integrative Berufsausbildung hat sich bestens etabliert und ist ein wertvolles Instrument, um eine hohe Jugendbeschäftigung in Oberösterreich zu gewährleisten und Jugendlichen bestmögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.